Die Veränderungen in unserer Schule, die durch individualisiertes Lernen im Rahmen der Inklusion entstanden sind, erfordern einen Unterricht, der den einzelnen Schüler mit seinen Schwächen und
Stärken betrachtet, um alle Lernenden möglichst passgenau zu fördern, zu fordern und zu begleiten. Eine stärker individualisierte Inhalts- und Organisationsstruktur des Unterrichts verlangt eine
stärker individualisierte Leistungsbeurteilung. Der persönliche Lernfortschritt wird genau beobachtet und zur Grundlage der Bewertung gemacht.
In einer Schule, die allen Schülern gerecht werden will und deren kognitive, soziale und emotionale Verschiedenheit berücksichtigt, muss Leistung als individueller Fortschritt gewürdigt werden. Es
besteht eine unabweisbare Wechselbeziehung zwischen der Unterrichtsgestaltung und den Beurteilungsmöglichkeiten. Die Schüler brauchen regelmäßige Rückmeldungen zu erbrachten Leistungen und
sollen ihre Leistungen und Lernerfolge regelmäßig selbst einschätzen. (Eiko Jürgens,2005)
Eine Beurteilung, die Leistung stärker ausdifferenziert und die erreichten Kompetenzen hervorhebt, zeigt, wie weitergelernt werden kann und welche Schwächen noch überwunden werden müssen. Erreichtes
wird dokumentiert und nicht der Mangel bewertet. Leistungsbeurteilungen sollen das Lernen begleiten und in Zeugnissen aussagekräftig festgehalten werden.
Noten enthalten keine Hinweise für Bewertungskriterien und Qualitätsgesichtspunkte. Dies sind aber entscheidende Voraussetzungen dafür, dass Schüler ihre Arbeiten verbessern und bereits den Prozess
der Entstehung überwachen können.
Grundsätzlich werden in Parallelklassen dieselben Lernerfolgskontrollen geschrieben und einheitliche Kompetenzraster für die Bewertung festgelegt. Differenzierte Lernerfolgskontrollen für einzelne
Schülerinnen und Schüler werden von den Fachkräften gemäß dem Leistungsvermögen des einzelnen Kindes entwickelt.
Neben der Beurteilung der mündlichen Leistungen werden ab dem 2. Jahrgang Lernerfolgskontrollen geschrieben, die nicht mit Ziffern benotet, sondern anhand von Kompetenzrastern, die sich an den
Bildungsstandards orientieren, beurteilt.
1.und 2. Schuljahr:
Zum 1. Halbjahr erhalten die Kinder keine Zeugnisse, sondern es findet ein ausführliches Lernentwicklungsgespräch statt. Grundlage dieses Gesprächs sind die
Kompetenzraster. Das Protokoll dieses Gesprächs wird den Schüler und deren Eltern ausgehändigt und in der Schülerakte abgeheftet. Im 2. Halbjahr erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse,
entweder in verbaler Form oder Kompetenzraster.
3.Schuljahr
Zum 1. Halbjahr erhalten die Kinder keine Zeugnisse, sondern es findet ein ausführliches Lernentwicklungsgespräch statt. Grundlage dieses Gesprächs sind die Kompetenzraster.
Das Protokoll dieses Gesprächs wird den Schüler und deren Eltern ausgehändigt und in der Schülerakte abgeheftet.
Ende des 2. Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis mit Kompetenzraster in der Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. In den anderen Fächern gibt es
eine verbale Beurteilung.
4. Schuljahr
Am Ende des 1. Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis mit Kompetenzraster in der Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. In den anderen Fächern gibt es eine verbale Beurteilung.
Am Ende des 2. Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis mit Noten und Kompetenzraster.
Falls Eltern der Klasse 3 oder Mitte der Klasse 4 ein Ziffernzeugnis wünschen, kann dies auf Antragstellung erfolgen. Das ausführliche Kompetenzrasterzeugnis entfällt in diesem Fall.
Die Anträge müssen im dritten Schuljahr bis 1.3. des laufenden Kalenderjahres und im vierten Schuljahr bis 1.11.des laufenden Kalenderjahres abgegeben werden.